Lemgo Digital

Wie können Mittelstädte vom Internet of Things profitieren? Und welche Anwendungen können wie funktionieren? Dies testet das Fraunhofer IoT Reallabor Lemgo Digital in der Alten Hansestadt im Regierungsbezirk Detmold.

Key Visual der dritten Gründerstipendium Demo Night
© Fraunhofer IOSB-INA

Das Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung betreibt mit dem Institutsteil für industrielle Automation (Fraunhofer IOSB-INA) seit Mai 2018 das IoT-Reallabor Lemgo Digital als offene Innovations- und Testplattform für die digitale Transformation von Mittelstädten.
Das Gebiet der Alten Hansestadt Lemgo stellt dabei den Bezugsraum dar. Der konzeptionelle Schwerpunkt des Reallabors liegt auf einem Technologiedialog, bei dem Smart-City-Ansätze für die Anwendung in Städten entwickelt und getestet werden. Der Fokus liegt dabei auf der Erprobung neuer Lösungen des Internet of Things (IoT) in den Handlungsfeldern Attraktive Innenstadt, Mobilität und Umwelt.

Für einige Teilprojekte spielt dabei das sensible Thema Datenerfassung im öffentlichen Raum eine wichtige Rolle. Dabei setzen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf größtmögliche Transparenz. Einige Beispiele: Im Rahmen einer studentischen Abschlussarbeit wurde die Erfassung der Belegung von Seitenparkplätzen mithilfe einer an einem Fahrzeug montierten Sensorik erprobt. Auch wurde für ein Forschungsprojekt zur Verkehrsflusssteuerung auf Grundlage Künstlicher Intelligenz bereits frühzeitig die Genehmigung der zuständigen Behörde eingeholt und die Programmierung der Aufnahmen datenschutzkonform ausgestaltet. Des Weiteren wurde ein optisches Sensorsystem zur Steuerung eines interaktiven Schaufensters für den Einsatz bei einem Einzelhändler in der Fußgängerzone als Prototyp weiterentwickelt. In allen Fällen war der Einsatz der Technologie im öffentlichen Raum Gegenstand für temporäre oder mit der Festlegung von Voraussetzungen versehene Genehmigungen.

Das Reallabor

Genehmigung

Genehmigung durch intensive Zusammenarbeit mit dem vor Ort zuständigen Datenschutzbeauftragten sowie dem Datenschutzbeauftragten des Landes NRW in einem Fall. In einem weiteren Projekt erfolgte die Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW.

Welche Experimentierklausel wird genutzt?

Sensorik an Fahrzeugen: § 19 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Optische Erfassung an einer Ampelanlage und im Straßenverkehr: Projektbezogene Regelung nach Abstimmung mit Bürgermeister und CDO der Stadt sowie dem lokalen Datenschutzbeauftragten

Gestensteuerung mit optischem Sensor im öffentlichen Raum: Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten des Landes NRW zu den Rahmenbedingungen für den Einsatz im öffentlichen Raum.

Wann laufen die Genehmigungen aus?

Die Projekte sind mit Beendigung des Projektes (fester Zeitraum) oder spätestens mit Beendigung des Reallabors Lemgo Digital beendet. Bei Abstimmung mit den Datenschutzbeauftragten sind generell gültige Richtlinien für einen Betrieb im Fokus, hier allerdings jeweils projektspezifisch.

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Hürden überwinden, Innovationen ermöglichen

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