Wissenswertes

Egal, ob Sie auf der Suche nach Genehmigungsbehörden sind, sich einen Überblick über bestehende Experimentierklauseln verschaffen möchten oder einfach nur auf dem Laufenden bleiben wollen: Hier finden Sie aktuelle Informationen und Wissenswertes rund um Reallabore.

Aktuelles

Checkliste als Hilfestellung bei der Reallabor-Entwicklung

Profitieren Sie von unserer umfassenden Checkliste! Um sicherzustellen, dass Sie bei der Planung Ihres Reallabors von Anfang an alle wichtigen Aspekte berücksichtigen, gibt Ihnen die Checkliste Hilfestellung. Durch die Vorprüfung erfahren Sie, ob Ihr Projekt Reallabor-Charakter aufweist. Die Checkliste führt Sie sodann Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – von der Planung bis zur abschließenden Evaluation.

Da Reallabore sehr individuell sind, müssen Sie nicht alle Fragen zwingend beantworten und auch die Reihenfolge der Checkliste ist nicht festgelegt. Die Checkliste dient Ihnen als Leitfaden.

Teilen Sie gerne mit uns Ihr Feedback zur Checkliste unter , um sie weiter zu verbessern und auf Ihre Bedürfnisse anzupassen.

Weitere Informationen zu Reallaboren finden Sie auf unserer Webseite unter "Über uns" oder auf der Webseite des BMWK .

Hier geht es zur Checkliste
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Aus der Praxis: 10 Tipps für Reallabore

Sie denken darüber nach, ein Reallabor aufzubauen? Oder testen vielleicht momentan schon eine innovative Technologie im Rahmen eines Reallabors? Jens-Peter Seick, Projektleiter des Reallabors Lemgo Digital vom Fraunhofer IOSB-INA, teilt seine besten Tipps für angehende Reallabor-Pionierinnen und -Pioniere.

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Neuigkeiten aus der EU

EU-Verordnung soll Datennutzung für KI-Reallabore erleichtern

Um Systeme künstlicher Intelligenz (KI) entwickeln und erproben zu können, benötigen Forschende umfangreiche Datensätze, anhand derer sie die KI trainieren können. Das Problem: Daten dürfen aus Datenschutzgründen nur zweckgebunden verwendet werden – und zwar für genau den Zweck, für den sie ursprünglich erhoben wurden.

In einem Vorschlag für eine KI-Verordnung entwirft die Europäischen Kommission jetzt eine Lösungsmöglichkeit: KI-Reallabore. Diese sollen es Forschenden ermöglichen, für die Erprobung von KI-Systemen Daten zu nutzen, die für andere Zwecke erhoben wurden. Wir erläutern Inhalt und Hintergrund der vorgeschlagenen Verordnung.

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Update zur geplanten EU-KI-Verordnung

Anfang Dezember 2022 hat der EU-Ministerrat der Telekommunikationsministerinnen und -minister eine Allgemeine Ausrichtung zur Europäischen Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz beschlossen. Die Digitalministerinnen und Digitalminister der Bundesländer haben sich am 12.12.2022 ebenfalls zu der geplanten KI-Verordnung positioniert.

Zum ausführlichen Update

EU-Verordnung soll Erprobung klimaneutraler Technologien fördern

Am 16. März 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Netto-Null-Industrie-Verordnung. Ziel ist es, mithilfe innovativer Technologien den Übergang zu einer klimaneutralen europäischen Industrie voranzutreiben. Um solche Technologien zu erproben, sieht der Verordnungsvorschlag auch die Einrichtung von Reallaboren („regulatory sandboxes“) vor.

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Verleihung des „Innovationspreis Reallabore 2022“

In Berlin fand nun zum bereits zweiten Mal die Übergabe des „Innovationspreis Reallabore“ statt. Vor 300 Zuschauenden wurden aus über 100 Einreichungen die Gewinnerinnen und Gewinner in den Kategorien „Ausblicke“, „Einblicke“ und „Rückblicke“ geehrt.

Eine hochkarätig besetzte Fachjury wählte für jeden Bereich drei Siegreiche aus. Zentrale Bewertungskriterien waren dabei die Einordnung und Definition als Testraum für Innovation und Regulierung, der Innovationsgrad und der Vorbildcharakter des Reallabors. In Ergänzung dazu wurde erstmalig ein Sonderpreis zum Thema „Nachhaltigkeit“ vergeben.

In seinem Grußwort hob Bundeswirtschaftsminister Habeck die Bedeutung von Reallaboren als Testraum für Innovationen hervor.

 

zur Aufzeichnung des Grußwortes
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Datenzugang - Experimentieren gewünscht!

In einer digitalisierten, vernetzten Welt werden enorme Datenmengen generiert. Aber wer darf und kann darauf zugreifen?

Zum Thema Zugang zu Daten, Plattformen und Software fand am 2. Februar 2022 eine Online-Tagung mit hochkarätiger Besetzung statt. Mitveranstalter waren die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (der Lehrstuhl von Professor Dr. Rupprecht Podszun für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht) sowie das nordrhein-westfälische Ministerium der Justiz und das für Wirtschaft und Digitalisierung zuständige Ressort (MWIKE). Das Programm und die Aufzeichnungen der einzelnen Programmpunkte finden Sie hier.

Neben vertraglichen Vereinbarungen zur Zugangsgewährung, beispielsweise durch den Abschluss von Datenlizenzverträgen, dem kartellrechtlichen Zugangsanspruch auf Daten im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie dem Ansatz des Datenaltruismus im Europäischen Data Governance Act und dem Umgang mit Daten aus vernetzten Geräten im Europäischen Data Act wurden auch Reallabore als möglicher Ansatz zum Herantasten an den Datenzugang benannt.  

Professor Justus Haucap, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Direktor des Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE) wirft die Frage auf „Warum experimentieren wir nicht mal mit Datenzugängen?“ (ab 02:14:00) und hat dabei insbesondere öffentliche Unternehmen im Bereich Verkehr und Energie im Blick. Auch im Podcast „Bei Anruf Wettbewerb“ greifen die Professoren Podszun und Haucap der HHU in ihrer Folge vom 10. Februar 2022 unsere Veranstaltung auf.

Wer lieber liest, dem können wir den  D’Kart Blog-Beitrag des Instituts für Kartellrecht der Heinrich-Heine-Universität ans Herz legen, in dem Clemens Pfeifer die Veranstaltung in einem lockeren Beitrag zusammenfasst.

Hintergrund

Experimentierklauseln

Was sind Experimentierklauseln? Welche gibt es? Und welche Behörden sind jeweils zuständig? Hier finden Sie Hintergrundinformationen zu bestehenden und geplanten Experimentierklauseln auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene und ihren Anwendungsbereichen.

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Digitale Verwaltung: Handreichung für Kommunen

Für Verwaltungsprozesse gibt es vielfältige Form- und Zuständigkeitsvorschriften - zum Beispiel, dass Anträge persönlich gestellt werden müssen oder Verwaltungsakte postalisch zugestellt werden müssen. Durch solche Vorschriften kommt es zu Medienbrüchen in elektronischen Verwaltungsverfahren, die für alle Beteiligten ärgerlich sind.

Um Ausnahmen von bestehenden Form- und Zuständigkeitsvorschriften schnell und unkompliziert ausprobieren zu können, hat das Land NRW eine neue Experimentierklausel in §25a des E-Government-Gesetzes NRW geschaffen. Auf Grundlage dieser Experimentierklausel können die zuständigen Ministerien Ausnahmen genehmigen. Und das Beste: Kommunen haben dafür nun ein Antragsrecht! 

Das heißt: Kommunen als diejenigen, die die meisten Verwaltungsleistungen anbieten und organisieren, können einen Antrag auf Zulassung einer Ausnahme von einer Form- und Zuständigkeitsvorschrift stellen. Wie das geht und was dabei zu beachten ist?

Alle Infos dazu finden Sie in der Handreichung des Beauftragten der Landesregierung für Informationstechnik.

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